Gemeinschaftsdienstordnung des Ruderklub am Baldeneysee e.V. Essen

Stand 15.03.2025


§ 1 Verpflichtung zum Gemeinschaftsdienstbeitrag

Zur Unterhaltung und Pflege der Klubinfrastruktur, des Klubmaterials und zur allgemeinen Organisation des Klublebens sind die Mitglieder der Beitragsklassen 1,4,5 und 6 ab dem Alter von 12 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verpflichtet, innerhalb eines Geschäftsjahres einen Beitrag zum Gemeinschaftsdienst (GMD) zu leisten. Neumitglieder sind im Jahr des Eintritts vom GMD befreit, Ehrenmitglieder und ehemalige Vorstandsmitglieder sind auf Dauer befreit. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Mitglieder, die nachweislich infolge von Schwerbehinderung oder lang anhaltender und schwerwiegender Erkrankung zurGemeinschaftsdienstleistung nicht in der Lage sind. Über sonstige Ausnahmen von der Verpflichtung zur Gemeinschaftsdienstleistung entscheidet der Vorstand. Auch soweit Mitglieder nicht zurGemeinschaftsdienstleistung verpflichtet sind, wird erwartet, dass diese Mitglieder sich zu einem Dienst oder zu anderen Arbeiten für den Verein bereit finden.

§ 2 Gemeinschaftsdienstbeitrag

Der Gemeinschaftsdienstbeitrag wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag erhoben.
Die Höhe des GMD-Beitrags wird jährlich durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
Er wird zum Jahresende fällig und bei Ermächtigung zum Lastschrifteinzug per Lastschrift eingezogen.
Die zum Gemeinschaftsdienst verpflichteten Mitglieder können diesen Einzug nur dann vermeiden, indem sie pro Kalenderjahr bis Ende November mindestens 4 Stunden GMD gem. § 3 leisten und diese gegenüber den vom Vorstand autorisierten und benannten Personen nachweisen.

§ 3 Ableisten des Gemeinschaftsdienstes

Der Vorstand gibt zu Beginn des Jahres die Termine und den Inhalt von 4 bis 6 GMD-Aktionstagen per Newsletter und per Aushang im Klubhaus bekannt. Anwesende Obleute leiten diese Aktionstage und geben die Listen der Teilnehmer an den Vorstand weiter.
Darüber hinaus werden Listen von anstehenden GMD-Tätigkeiten per Aushang im Klubhaus bekannt gegeben. Jedes Klubmitglied kann sich bei den angegebenen Ansprechpartnern für eine solche Tätigkeit melden. Die Ansprechpartner geben ihnen den Zugang zu dem für die Tätigkeiten notwendigen Werkzeug und leiten den Nachweis über den geleisteten Gemeinschaftsdienst an den Vorstand weiter.
Für die Jugendlichen und Kinder bis 18 Jahre wird der Gemeinschaftsdienst über die Trainer und Übungsleiter in zeitlicher Verbindung mit Training oder Wettkampfbetreuung abgewickelt. Sie geben die Listen der Teilnehmer am Gemeinschaftsdienst an den Vorstand weiter.

§ 4 Weitere Verfahrensregelungen

Weitere erforderliche Verfahrensregelungen werden durch den Vorstand festgelegt.

Beispiele für anerkannte Dienste:

  • Sämtliche Arbeiten an Haus und Grundstück
  • Projektbezogene Arbeiten, die vom Vorstand vergeben werden (siehe nächster Absatz)
  • Aktive Mitarbeit im Aktion Team (Klubveranstaltungen)
  • Ganztägige Unterstützung bei RaB Events, wie z.B. RaB Regatta
  • 12 Std. (=1,5 Tage) Hilfe bei ERRV Veranstaltungen (z.B. DJM, Hügelregatta etc.)

Beispiele für permanent anstehende GMD-Tätigkeiten (individuell machbar)

  • Regenrinnen reinigen
  • Gullis reinigen
  • Steganlage säubern
  • Säubern der Hallen sowie der Skull- und Riemengruben
  • Pflanzenpflege, Blumenbeete
  • Unkraut beseitigen
  • Rasen und Rasenkanten schneiden
  • Hecken und Sträucher schneiden
  • Holzbegrenzungen auf dem Parkplatz säubern und pflegen
  • Wege von Unkraut befreien
  • Gedenkstätte pflegen
  • Fenster in den Sporthallen/Ergoraum putzen
  • Vitrinen und Pokale säubern
  • Beispiele für außergewöhnliche GMD-Tätigkeiten (individuell machbar)
  • Beteiligung an DV und Verwaltungstätigkeiten
  • Beteiligung an Anlagen-, Boots- oder Materialreparaturen

Keine GMD-Tätigkeit

  • Bootspflegetag: Ist allgemeiner Standard und sollte selbstverständlich sein
  • ERRV Veranstaltungen, Teilnahme weniger als 12 Std.

Die GMD Beteiligten werden dem Vorstand Vermögen und Finanzen vom GMD-Beauftragten gemeldet.

gez. Vorstand des

Ruderklub am Baldeneysee e.V.