Gemeinschaftsdienstordnung des Ruderklub am Baldeneysee e.V. Essen
Stand 12.02.2011
§ 1 Verpflichtung zum Gemeinschaftsdienstbeitrag
Zur Unterhaltung und Pflege der Klubinfrastruktur, des Klubmaterials und zur allgemeinen Organisation des Klublebens sind die jugendlichen und die ordentlichen Vereinsmitglieder ab dem Alter von 12 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verpflichtet, innerhalb eines Geschäftsjahres einen Beitrag zum Gemeinschaftsdienst (GMD) zu leisten.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Mitglieder, die nachweislich infolge von Schwerbehinderung oder lang anhaltender und schwerwiegender Erkrankung zur Gemeinschaftsdienstleistung nicht in der Lage sind.
Über sonstige Ausnahmen von der Verpflichtung zur Gemeinschaftsdienstleistung entscheidet der Vorstand. Auch soweit Mitglieder nicht zur Gemeinschaftsdienstleistung verpflichtet sind, wird erwartet, dass diese Mitglieder sich zu diesem Dienst oder zu anderen Arbeiten für den Verein bereit finden.
§ 2 Gemeinschaftsdienstbeitrag
Der Gemeinschaftsdienstbeitrag wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag erhoben.
Die Höhe des GMD-Beitrags wird jährlich durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
Er wird zum Jahresende fällig und bei Ermächtigung zum Lastschrifteinzug per Lastschrift eingezogen.
Die zum Gemeinschaftsdienst verpflichteten Mitglieder können diesen Einzug nur dann vermeiden, indem sie pro Kalenderjahr bis Ende November 4 Stunden GMD gem. § 3 leisten und diese gegenüber den vom Vorstand autorisierten und benannten Personen nachweisen.
§ 3 Ableisten des Gemeinschaftsdienstes
Der Vorstand gibt zu Beginn des Jahres die Termine und den Inhalt von 4 bis 6 GMD-Aktionstagen per Newsletter und per Aushang im Klubhaus bekannt. Anwesende Obleute leiten diese Aktionstage und geben die Listen der Teilnehmer an den Vorstand weiter.
Darüber hinaus werden Listen von anstehenden GMD-Tätigkeiten per Aushang im Klubhaus bekannt gegeben. Jedes Klubmitglied kann sich bei den angegebenen Ansprechpartnern für eine solche Tätigkeit melden. Die Ansprechpartner geben ihnen den Zugang zu dem für die Tätigkeiten notwendigen Werkzeug und leiten den Nachweis über den geleisteten Gemeinschaftsdienst an den Vorstand weiter.
Für die Jugendlichen und Kinder wird der Gemeinschaftsdienst über die Trainer und Übungsleiter in zeitlicher Verbindung mit Training oder Wettkampfbetreuung abgewickelt. Sie geben die Listen der Teilnehmer am Gemeinschaftsdienst an den Vorstand weiter.
§ 4 Weitere Verfahrensregelungen
Weitere erforderliche Verfahrensregelungen werden durch den Vorstand festgelegt.
Beispiele für Aktionstage (unter fachlicher Anleitung)
Fußballplatz mit angrenzenden Pflanzen in Ordnung bringen
Geländebereich (Seglerplatz) in Ordnung bringen
Parkplatzmarkierungen streichen und Zaunreparatur
Hallendecken isolieren
Gebäude- und Raumanstrich
Stegreparatur
Terrassenreparatur
Beispiele für permanent anstehende GMD-Tätigkeiten (individuell machbar)
Regenrinnen reinigen
Gullis reinigen
Steganlage säubern
Säubern der Skull- und Riemengruben
Pflanzenpflege, Blumenbeete
Unkraut beseitigen
Rasen und Rasenkanten schneiden
Hecken und Sträucher schneiden
Holzbegrenzungen auf dem Parkplatz säubern und pflegen
Wege von Unkraut befreien
Gedenkstätte pflegen
Fenster in den Sporthallen/Ergoraum putzen
Vitrinen und Pokale säubern
Beispiele für außergewöhnliche GMD-Tätigkeiten (individuell machbar)
Organisation und Abwicklung von Klubveranstaltungen (Regatten, Klubregatta, Feste, Aktionsteam)
Beteiligung an DV und Verwaltungstätigkeiten
Beteiligung an Anlagen-, Boots- oder Materialreparaturen
Keine GMD-Tätigkeit
Säubern der Boote von innen und außen: ist allgemeiner Standard!
gez. Vorstand des
Ruderklub am Baldeneysee e.V.