Geschäftsordnung Vorstand Ruderklub am Baldeneysee e.V. Essen
Stand 15.02.2011
Ergänzend und nachgeordnet zu den Regelungen der Satzung gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung, in der die Aufgaben und die Zusammenarbeit näher bestimmt werden.
Präambel
Der Vorstand arbeitet vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand soll sich grundsätzlich um einvernehmliche Lösungen bemühen.
Die Inhalte der Beratungen werden vertraulich behandelt, sofern nichts Anderes verabredet wird.
Die Mitglieder des Vorstands sind dem Daten- und Personenschutz von Mitgliedern und Angestellten des Vereins verpflichtet.
Die Vorstandsmitglieder erkennen mit ihrer Wahl die Geschäftsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
1. Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen finden in der Regel monatlich statt, die gem. Satzung durch den 1. Vorsitzenden ein zu berufen sind. Die Termine sollen gemeinsam abgestimmt werden. Die Vorstandsmitglieder sind gehalten, an den Sitzungen teilzunehmen oder ihr Fernbleiben beim 1. Vorsitzenden bzw. den anderen mit zu teilen.
Die Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden geleitet, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden.
Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann aber Dritte zu bestimmten Tagesordnungspunkten zur Beratung hinzu ziehen.
Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen, insbesondere die Beschlüsse, sind gem. Satzung zu protokollieren und zu unterschreiben.
2. Vorstandsaufgaben
Der Vorstand gibt sich für die jeweiligen Mitglieder Aufgabenbeschreibungen, die als Anlage Bestandteil dieser GO sind. Die Mitglieder regeln die Aufgaben im laufenden Geschäft selbständig, sind aber verpflichtet, bei besonderen Situationen die anderen Vorstandsmitglieder und insbesondere den 1. Vorsitzenden zu informieren, um eine abgestimmte Lösung herbei zu führen.
Der Vorstand kann bestimmte Aufgaben an Mitglieder delegieren. Gesamt verantwortlich bleibt in jedem Fall der Vorstand.
2.1. Fachbereiche
Den Vorständen Sport und Vermögen sind Fachbereiche zugeordnet, für die sie in der Zusammenarbeit mit den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verantwortlich und weisungsbefugt sind:
2.1.1. Zu dem Fachbereich Sport gehören die Trainingsleiter, der Ruderwart, der Wanderruderwart und die Übungsleiter.
2.1.2. Zu dem Fachbereich Vermögen gehören der Hauswart, der Bootswart und der Fahrzeugwart.
Darüber hinaus können je nach Notwendigkeit weitere Zuständigkeiten benannt werden.
3. Vorstandsakten
Das in der Geschäftsstelle des Vereins oder per Email eingehende Schriftgut ist nach sachlichen Gesichtspunkten zu ordnen und aufzubewahren. Mitgliedern des Vorstandes ist jederzeit Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu gewähren. Eine vorübergehende Überlassung von Vereinsakten ist möglich, diese bleiben aber Eigentum des Vereins.
4. Übergabe an neue Vorstandsmitglieder
Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, seine/n Nachfolger/in in ihr/sein Amt und die damit verbundenen Aufgaben sowie den aktuellen Stand der Bearbeitung ein zu führen. Die Akten des Vereins sind zu übergeben. Für die Aufgabenerledigung notwendige Passwörter und Zugangsdaten sind zu dokumentieren und zu übergeben.
5. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde vom Vorstand am…..verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Essen, den 15.2.2011
gez.
Vorstand des
Ruderklub am Baldeneysee e.V. Essen