Hausordnung des Ruderklub am Baldeneysee e.V.

Stand 15.04.2007


§ 1 Das Klubhaus des Ruderklub am Baldeneysee ist ein Gemeinschaftshaus, das allen Mitgliedern unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung steht. Das Haus mit seinen Einrichtungen, die Anlagen und die Energieverwendung (Wasser, Elektrizität) sind von allen Mitgliedern zu schützen und pfleglich zu behandeln. Die behördlichen Sicherheitsauflagen auf dem Klubgelände sind unter allen Umständen zu gewährleisten.

§ 2 Alle Mitglieder haben ein Interesse daran, in ruhiger, harmonischer Weise neben- und miteinander im Bootshaus zu leben. Sie sind deshalb verpflichtet, für Ordnung, Ruhe und Anstand zu sorgen und von Verstößen gegen die Hausordnung dem Hauswart Mitteilung zu machen.

§ 3 In allen Bereichen des Bootshauses und des Klubgeländes muss auf Ordnung, Sauberkeit, Schutz des Mobiliars, sparsame Energieverwendung und Sicherheit der Personen geachtet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Anordnungen des Vorstandes diesbezüglich nachzukommen.

§ 4 Kinder, die nicht Mitglied des Vereins sind, dürfen nur in Begleitung der Eltern oder Erwachsener in das Klubhaus mitgebracht werden, bzw. sie müssen unter Aufsicht der dafür verantwortlichen Personen sein. Sie müssen von den Steganlagen sowie aus den Bootshallen, dem Hantelraum, der Turnhalle und den Umkleideräumen ferngehalten werden. Der Verein haftet nicht für Schäden und Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen.

§ 5 Hunde sind im Klubhaus nur so lange geduldet, wie kein Mitglied dagegen Einspruch erhebt. Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass ihre Tiere keinen Schmutz hinterlassen und keine anderen Mitglieder gefährden oder belästigen.

§ 6 Gäste können durch Mitglieder gelegentlich mitgebracht werden.

§ 7 Das Radfahren vor dem Klubhaus sowie das Unterstellen von Fahrrädern im Klubhaus ist untersagt. Jegliches Ballspiel auf den Terrassen, vor dem Klubhaus, auf den Liegewiesen und Parkplätzen ist untersagt. Hierfür steht ausschließlich der Sportplatz zur Verfügung. Für das Baden im Baldeneysee gelten die behördlichen Bestimmungen.

§ 8 Beim Aufenthalt in den Klubräumen und auf den Terrassen ist angemessene Kleidung zu tragen.

§ 9 Das Rauchen in den Bootshallen und Umkleideräumen ist untersagt.

§ 10 Für fahrlässige und vorsätzliche Beschädigung des Vereinseigentums hat der Schadensverursacher Ersatz zu leisten.

§ 11 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Umkleideräume und die Klubanlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Zurückgelassene Gegenstände und Garderobenstücke werden für einen Zeitraum von 14 Tagen in Verwahrung genommen. Danach besteht kein Anspruch auf Rückgabe.

§ 12 Das unbefugte Öffnen eines Spindes ist verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

§ 13 Die Benutzung fremden Eigentums ist nur mit der Erlaubnis des Eigentümers gestattet.

§ 14 Für das Abhandenkommen von Kleidungsstücken, Wertsachen usw. von Mitgliedern oder deren Gästen kann der Verein keine Verantwortung und Haftung übernehmen. Jedes Mitglied bzw. jeder Gast hat auf sein Eigentum selbst zu achten oder Wertgegenstände und Geld zur Aufbewahrung beim Pächter des Wirtschaftsbetriebes (Kastellan) abzugeben.

§ 15 Soweit Platz in den vorgesehenen Räumen vorhanden ist, können Mitglieder eigene Boote bis auf Widerruf dort unterbringen, nachdem die schriftliche Erlaubnis vom Vorstand gegeben ist. Eine vom Vorstand festzusetzende Miete muss für ein Jahr im voraus entrichtet werden.

§ 16 Beschwerden über die Angestellten des Vereins oder den Pächter des Wirtschaftsbetriebes sind nur an den Vorstand zu richten; Diskussionen mit den Angestellten des Vereins oder dem Pächter sollen vermieden werden.

§ 17 Das Mitbringen von Getränken und Speisen in das Klubhaus ist nur mit Zustimmung des Vorstandes gestattet.


Der Vorstand
Ruderklub am Baldeneysee e.V.