Ordnung für die Jugendabteilung des Ruderklubs am Baldeneysee e.V. Essen

Stand 15.02.2011


Der Jugendabteilung des „Ruderklub am Baldeneysee e.V." gehören alle Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an.

Jugendversammlung

Einmal jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres findet eine Jugendversammlung statt, auf der die Jugendvertreterin bzw. der Jugendvertreter und eine Stellvertretung aus ihrem Kreis gewählt werden. Darüber hinaus finden Versammlungen nach Bedarf statt.
Die Jugendversammlung entscheidet auch über Veränderungen der Ordnung für die Jugendabteilung, die abschließend vom Vorstand genehmigt werden müssen.
Jede Versammlung muss 14 Tage vor dem angesetzten Termin mit der festgesetzten Tagesordnung den jugendlichen Mitgliedern der Jugendabteilung bekannt gegeben werden.
Jedes jugendliche Mitglied von 7 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hat eine Stimme.
Ein Protokoll der Versammlung erhält der Vorstand vor der jeweils nächsten RaB-Mitgliederversammlung.

Aufgaben der Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter

Die Jugendvertreter/innen nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung der Interessen der Jugendabteilung in der Mitgliederversammlung.
  • Vertretung der Interessen der Jugendabteilung gegenüber Vorstand und Seniorenrat.
  • Abstimmungen mit den Trainern und den Übungsleitern.
  • Vermittlung in Konfliktfällen, in denen Jugendliche beteiligt sind.
  • Gestaltung des Zusammenlebens der Jugendlichen im RaB e.V.
  • Ansprechpartner für Belange der Jugendlichen.

Die Jugendvertreter/innen sind dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Jugendabteilung werden durch Aushang im Klubhaus oder durch Klubnachrichten des Vereins zur Kenntnis gebracht.


Essen, den 15.02.2011

Der Vorstand

Ruderklub am Baldeneysee e.V.